Ethik
Einleitung
Anlässlich der TEGoVA Generalversammlung im Jahre 2004 einigten sich alle 40 Mitgliedsverbände auf neue Corporate-Governance-Regeln für Immobilien-GutachterInnen zur einheitlichen Anwendung in ganz Europa. Mit dieser Entscheidung antworten Europäische ImmobilienbewerterInnen auf die stetig steigende Forderung nach Transparenz, Integrität und Unabhängigkeit der GutachterInnen. In den letzten Jahren wurden daher in Europa Corporate Governance und Regelungen zur Haftungsübernahme der Sachverständigen immer wichtiger. Der Vorstand von ARE hat daher entschieden, diesen Weg mitzugehen und gem. 5.4. der Statuten ethische Standards festzulegen.
Regeln
Unabhängigkeit / Verantwortung / Integrität
Gutachter erledigen ihre Arbeit jederzeit unabhängig, unparteiisch und nach höchsten ethischen Standards. Sie übernehmen Eigenverantwortung für ihre Bewertungen.
Know How / Anwendung anerkannter Methoden
Gutachter nehmen nur solche Aufträge entgegen, die dem Grad ihres technischen Know Hows und ihrer Erfahrung entsprechen. Sie werden die Aufträge mit dem notwendigen Know How, Besonnenheit und den erforderlichen technischen Fähigkeiten unter Einhaltung der bestehenden Gesetzte, Regeln, Richtlinien und Verordnungen erledigen. Immobiliengutachter wenden die aktuellsten, anerkanntesten Methoden und Verfahren der Immobilienbewertung an und folgen anerkannten Bewertungsstandards.
Qualifikation und ständige fachliche Weiterentwicklung
Gutachter verpflichten sich ihre akademische Qualifikation, welche mindestens den TEGoVA Mindestanforderungen genügen muss, zu halten und zu pflegen. Von Gutachtern wird ständige fachliche Weiterbildung verlangt, welche von den eigenen Verbänden aktualisiert wird, um auf etwaige Änderungen in der Gesetzgebung, bei Bewertungsstandards, dem Immobilienmarkt und der Methodik vorbereitet zu sein.
Diskretion
Alle Dateien, Informationen und Dokumente, die dem Gutachter im Hinblick auf die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Schutze personenbezogener Daten, streng vertraulich behandelt. Darüber hinaus sind Gutachter verpflichtet, allen bestehenden Insider Regelungen bzw. Vorschriften (zB Vertraulichkeit im Bankwesen) nachzukommen.
Zuverlässigkeit der Quellen
Als Information für die Bewertungen dürfen nur verlässliche Quellen verwendet werden. Immobiliengutachter verpflichten sich zur Achtung etwaiger Urheberrechte Dritter. Sie werden inhaltliche Informationen aus externen Quellen nur unter Anmerkung deren Herkunft verwenden.
Interessenskonflikt / Vorbeugung der Tätigkeit für zwei oder mehr Klienten
Wenn ein Interessenskonflikt im Zuge einer Bewertungsbeauftragung entsteht, muss der Klient über alle relevanten Fakten umgehend informiert werden. Gutachter dürfen solche Aufträge nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden weiter bearbeiten. Gutachter dürfen nicht für zwei oder mehr Kunden in gleicher Angelegenheit agieren, mit Ausnahme einer ausdrücklichen Zustimmung aller beteiligten Parteien.
Effizienz und Sorgfalt
Gutachter sollen effizient agieren und umsichtige, sorgfältige Untersuchungen anstellen um die besten Qualitätsstandards zu erfüllen und in ihren Analysen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen.
Gebührentransparenz
Gebühren müssen transparent sein und auf die Art und den Umfang des jeweiligen Auftrags abgestimmt sein. Diese Gebühren werden mit dem Kunden vor Annahme des Auftrages abgestimmt. Alle bestehenden Regelungen hinsichtlich Gebühren müssen eingehalten werden.
Seriosität hinsichtlich Marketingmaßnahmen / Wettbewerb
Immobiliengutachter verhalten sich in ihren Marketingaktivitäten seriös und präsentieren ihre Qualifikationen nur im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und Erfahrungen.
Fairness
Gutachter sind angehalten sich fair zu verhalten, gebührend der Interessen anderer Mitglieder des Berufsstandes. Gutachter widmen zudem ein entsprechendes Kontingent ihrer Zeit um die Aus- und Weiterbildung von Berufsneuankömmlingen voranzutreiben und zu unterstützen.
Ethik
Einleitung
Anlässlich der TEGoVA Generalversammlung im Jahre 2004 einigten sich alle 40 Mitgliedsverbände auf neue Corporate-Governance-Regeln für Immobilien-GutachterInnen zur einheitlichen Anwendung in ganz Europa. Mit dieser Entscheidung antworten Europäische ImmobilienbewerterInnen auf die stetig steigende Forderung nach Transparenz, Integrität und Unabhängigkeit der GutachterInnen. In den letzten Jahren wurden daher in Europa Corporate Governance und Regelungen zur Haftungsübernahme der Sachverständigen immer wichtiger. Der Vorstand von ARE hat daher entschieden, diesen Weg mitzugehen und gem. 5.4. der Statuten ethische Standards festzulegen.
Regeln
Unabhängigkeit / Verantwortung / Integrität
Gutachter erledigen ihre Arbeit jederzeit unabhängig, unparteiisch und nach höchsten ethischen Standards. Sie übernehmen Eigenverantwortung für ihre Bewertungen.
Know How / Anwendung anerkannter Methoden
Gutachter nehmen nur solche Aufträge entgegen, die dem Grad ihres technischen Know Hows und ihrer Erfahrung entsprechen. Sie werden die Aufträge mit dem notwendigen Know How, Besonnenheit und den erforderlichen technischen Fähigkeiten unter Einhaltung der bestehenden Gesetzte, Regeln, Richtlinien und Verordnungen erledigen. Immobiliengutachter wenden die aktuellsten, anerkanntesten Methoden und Verfahren der Immobilienbewertung an und folgen anerkannten Bewertungsstandards.
Qualifikation und ständige fachliche Weiterentwicklung
Gutachter verpflichten sich ihre akademische Qualifikation, welche mindestens den TEGoVA Mindestanforderungen genügen muss, zu halten und zu pflegen. Von Gutachtern wird ständige fachliche Weiterbildung verlangt, welche von den eigenen Verbänden aktualisiert wird, um auf etwaige Änderungen in der Gesetzgebung, bei Bewertungsstandards, dem Immobilienmarkt und der Methodik vorbereitet zu sein.
Diskretion
Alle Dateien, Informationen und Dokumente, die dem Gutachter im Hinblick auf die Auftragsausführung zur Verfügung gestellt werden, werden unter Berücksichtigung der Vorschriften zum Schutze personenbezogener Daten, streng vertraulich behandelt. Darüber hinaus sind Gutachter verpflichtet, allen bestehenden Insider Regelungen bzw. Vorschriften (zB Vertraulichkeit im Bankwesen) nachzukommen.
Zuverlässigkeit der Quellen
Als Information für die Bewertungen dürfen nur verlässliche Quellen verwendet werden. Immobiliengutachter verpflichten sich zur Achtung etwaiger Urheberrechte Dritter. Sie werden inhaltliche Informationen aus externen Quellen nur unter Anmerkung deren Herkunft verwenden.
Interessenskonflikt / Vorbeugung der Tätigkeit für zwei oder mehr Klienten
Wenn ein Interessenskonflikt im Zuge einer Bewertungsbeauftragung entsteht, muss der Klient über alle relevanten Fakten umgehend informiert werden. Gutachter dürfen solche Aufträge nur unter ausdrücklicher Zustimmung des Kunden weiter bearbeiten. Gutachter dürfen nicht für zwei oder mehr Kunden in gleicher Angelegenheit agieren, mit Ausnahme einer ausdrücklichen Zustimmung aller beteiligten Parteien.
Effizienz und Sorgfalt
Gutachter sollen effizient agieren und umsichtige, sorgfältige Untersuchungen anstellen um die besten Qualitätsstandards zu erfüllen und in ihren Analysen die Kundenbedürfnisse zu erfüllen.
Gebührentransparenz
Gebühren müssen transparent sein und auf die Art und den Umfang des jeweiligen Auftrags abgestimmt sein. Diese Gebühren werden mit dem Kunden vor Annahme des Auftrages abgestimmt. Alle bestehenden Regelungen hinsichtlich Gebühren müssen eingehalten werden.
Seriosität hinsichtlich Marketingmaßnahmen / Wettbewerb
Immobiliengutachter verhalten sich in ihren Marketingaktivitäten seriös und präsentieren ihre Qualifikationen nur im Hinblick auf ihre Fähigkeiten und Erfahrungen.
Fairness
Gutachter sind angehalten sich fair zu verhalten, gebührend der Interessen anderer Mitglieder des Berufsstandes. Gutachter widmen zudem ein entsprechendes Kontingent ihrer Zeit um die Aus- und Weiterbildung von Berufsneuankömmlingen voranzutreiben und zu unterstützen.